Wer kann Ergotherapie verordnen?
Ergotherapeutische Leistungen, insbesondere die der psychisch-funktionellen Behandlung, auf welche diese Praxis spezialisiert ist, kann jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt verordnen.
Es bleibt aber zu beachten, dass bei den Diagnosegruppen PS1 – PS 5 eine kinder- und jugendpsychiatrische oder psychiatrische Eingangsdiagnostik erforderlich ist.
Pflichtangaben auf der Verordnung
Laut HMR müssen die Verordnungen korrekt ausgefüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind:
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges, in Wortlaut, z. B. psychisch- funktionelle Behandlung
- Indikationsschlüssel (Diagnosegruppe lt. Heilmittelkatalog)
- Diagnose als Klartext, ICD-Schlüssel allein reicht nicht aus
- Leitsymptomatik ausformuliert lt. Heilmittelkatalog
- Gegebenenfalls Spezifizierung der Therapieziele, nur notwendig wenn sie nicht aus der Diagnose + Leitsymptomatik ersichtlich sind
- Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles