Wer kann Ergotherapie verordnen?

Ergotherapeutische Leistungen, insbesondere die der psychisch-funktionellen Behandlung, auf welche diese Praxis spezialisiert ist, kann jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt verordnen.

Es bleibt aber zu beachten, dass bei den Diagnosegruppen PS1 – PS 5 eine kinder- und jugendpsychiatrische oder psychiatrische Eingangsdiagnostik erforderlich ist.

Pflichtangaben auf der Verordnung

Laut HMR müssen die Verordnungen korrekt ausgefüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges, in Wortlaut, z. B. psychisch- funktionelle Behandlung
  • Indikationsschlüssel (Diagnosegruppe lt. Heilmittelkatalog)
  • Diagnose als Klartext, ICD-Schlüssel allein reicht nicht aus
  • Leitsymptomatik ausformuliert lt. Heilmittelkatalog
  • Gegebenenfalls Spezifizierung der Therapieziele, nur notwendig wenn sie nicht aus der Diagnose + Leitsymptomatik ersichtlich sind
  • Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles